Krankenversicherung
Zum Bereich des Krankenversicherungsrechts gehören zum einen das Recht der gesetzlich und privat Krankenversicherten, z.B. auf Krankengeld, Krankentagegeld, häusliche Krankenpflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, aber auch Fragen der Versicherungspflicht und -freiheit, also des Zugangs zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Einen großen Bereich des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung, das im SGB V geregelt ist, bildet außerdem das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie beispielsweise das Vertragsarztrecht, Versorgungsverträge, Rabattverträge, das Recht des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) der Integrierten Versorgung, aber auch etwa Ansprüche von Hilfsmittelherstellern auf Aufnahme ihrer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V.
Auch die Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung ist im SGB V geregelt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard