Sozialhilfe
Das SGB XII enthält zum einen Regelungen die Sozialhilfe betreffend, also die soziale Absicherung von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder von Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen und selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Streitpunkte sind hier häufig die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, Leistungen zur Gesundheit, aber auch die Abwehr von Erstattungsansprüchen.
Im SGB XII sind jedoch auch Leistungen der Eingliederungshilfe geregelt. Dabei geht es um Leistungen an schwerbehinderte Menschen zur Eingliederung in die Gesellschaft.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder