Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung dient der sozialen Absicherung bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten.
Im Falle eines Arbeitsunfalls können von der gesetzlichen Unfallversicherung beispielsweise Heilbehandlungskosten übernommen werden oder Leistungen zur Teilhabe gewährt werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Gewährung von Verletzengeld, um nach einem Unfall finanziell abgesichert zu sein. Ist infolge eines Unfalls die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, ist von der Unfallversicherung eine Verletztenrente zu gewähren.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder